Schulordnung
Da wir in unserer Schule großen Wert darauf legen, dass sich unsere Schülerinnen und Schüler an die Hausordnung, welche wir für unsere Schule festgelegt haben, halten, können Sie diese hier einsehen wie auch downloaden!
Schul- und Hausordnung der MS Pestalozzi
1. Allgemeine Inhalte
• Alle grüßen höflich. Wir wählen einen freundlichen Umgangston und gehen respektvoll mit Mitschülern, Lehrpersonal und allen Personen, die in der Schule beschäftigt sind, um.
• Jede/r kommt rechtzeitig in den Unterricht. (Unterrichtsbeginn: 7:45 Uhr, Einlass in die Schule: ab 7:30 Uhr)
• DON’T TOUCH!!!! – Wir lösen Probleme ohne Gewalt!
• Handys sind im Schulhaus grundsätzlich ausgeschaltet und dürfen nur auf Anweisung der Lehrpersonen verwendet werden. Sollte sich eine Schülerin oder ein Schüler nicht daran halten, wird das Handy abgenommen und muss von den Erziehungsberechtigten in der Direktion abgeholt werden.
• Handys werden in der Früh in die verschließbaren Handy-Boxen in der Schulklasse gelegt und versperrt. Am Ende des Unterrichtstages werden die Handys wieder an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben.
• Die SchülerInnen und Schüler sind verpflichtet, während des Aufenthalts im Schulhaus Hausschuhe zu tragen. Außerdem sind die Kinder verpflichtet ihre Hausschuhe so abzustellen, dass sie sie am nächsten Tag wiederfinden.
• Für Wertgegenstände wird in den Garderoben und Klassen keine Haftung übernommen. Straßenschuhe und Jacken, Mäntel etc. verbleiben in den Garderoben.
• Mit den Gegenständen in unserer Schule gehen wir achtsam und schonend um. Beschädigungen melden wir sofort den Lehrpersonen bzw. dem Direktor. Eine mutwillige Beschädigung wird vom Verursacher/ der Verursacherin beseitigt oder wieder gut gemacht. Eine mutwillige Verunreinigung wird vom Verursacher/ der Verursacherin beseitigt.
• Alle sollen saubere und für den Unterricht geeignete Kleidung tragen. Nichtreligiöse Kopfbedeckungen werden in der Schule abgenommen. (Bekleidungsempfehlung)
• Bei Verhinderung des Schulbesuchs melden sich die Erziehungsberechtigten telefonisch in der Direktion unter Angabe des Abwesenheitsgrundes. Eine schriftliche Entschuldigung kann beim Klassenvorstand/ der Klassenvorständin abgegeben werden.
2. Unterricht und Schulbetrieb
• Während des Unterrichts wird nicht gegessen. Das Trinken von Wasser ist auf Anfrage aus der eigenen Trinkflasche gestattet. Die Trinkflasche wird nach dem Trinken in der Schultasche verstaut. In Sonderräumen, wie PC-Räumen, Werkräumen und dem Physiksaal, ist die Mitnahme von Getränken oder Lebensmitteln verboten. Heißgetränke dürfen nur zu den angegeben Zeiten konsumiert werden.
• In den Fünf-Minuten Pausen bleiben die Schülerinnen und Schüler in der eigenen Klasse. Die kurzen Pausen sind dafür da, die Toiletten aufzusuchen und die Unterrichtsmittel für die nächste Stunde herzurichten.
• Die Fenster, Jalousien, Musikanlagen, Beamer und Computer dürfen nur auf Anordnung der Lehrerinnen und Lehrer bedient werden.
• Während der Schulzeiten und bei Schulveranstaltungen sind der Besitz oder die Benutzung/Genuss von Zigaretten, Alkohol, Waffen, Messern, Drogen, Energydrinks und Kaugummis verboten. Das Mitführen von Rauchutensilien und Laserpointern ist ebenfalls nicht gestattet.
• Wir werfen NICHT mit Gegenständen (z.B. Stifte, Patschen, Sitzwürfel, Tische, Sessel, Steine, Kreide etc.)!
• Nach dem Unterricht werden die Stühle auf die Tische gestellt, die Fenster geschlossen und die Klasse wird ordentlich aufgeräumt verlassen.
• Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgebäude während der Unterrichtszeit nicht verlassen. Kinder der 5. und 6. Schulstufe, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, werden auf andere Klassen während dieser Unterrichtsstunden aufgeteilt. Schülerinnen und Schüler der 7. und 8. Schulstufe, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, dürfen sich im Bereich der Getränkeautomaten im 1. Stock und vor der Schulküche im 2. Stock aufhalten, sofern sie den Unterricht nicht stören. Eine Ausnahme sind Randstunden.
• Die Schulordnung wird durch klasseninterne Verhaltensvereinbarungen ergänzt.
3. Konsequenzen bei Verstößen gegen die Hausordnung
Wir setzen voraus, dass sich an unserer Schule alle an die vereinbarten Regeln halten. Wenn ein friedvolles Zusammenleben nicht gelingt, müssen Konsequenzen gesetzt werden, die von betroffenen Lehrpersonen, dem Direktor oder der Schulbehörde eingeleitet werden.
1. Aufforderung, die Regeln einzuhalten
2. Zurechtweisung der Schülerin oder des Schülers
3. Erteilung von Aufträgen zum Nachholen versäumter Pflichten
4. Wiedergutmachung bei Sachbeschädigung
5. Beratendes bzw. belehrendes Gespräch
6. Beratendes bzw. belehrendes Gespräch unter Einbeziehung der Eltern
7. Verwarnung durch den Direktor
8. Versetzung in die Parallelklasse
9. Androhung des Ausschlusses aus der Schule
10. Ausschluss
Hier finden Sie die Hausordnung als PDF: